Landtag

Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung

Er vertritt das Volk, wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit.

Statistische Angaben
Wahlperiode 2016 – 2021
Wahlberechtigte 3.071.864
Abgegebene Stimmen 2.161.633
Wahlbeteiligung 70,4 %
Abgeordnete, Durchschnittsalter zu Beginn der Wahlperiode 50,61 Jahre
Anzahl der Abgeordneten, erstmals im Parlament 29
Anzahl der Frauen im Parlament 36

 

Sitzverteilung
SPD 39
CDU 35
AfD 14
FDP 7
GRÜNE 6
Stimmanteile der Parteien
SPD 36.2%
CDU 31.8%
AfD 12.6%
FDP 6.2%
GRÜNE 5.3%
Sonstige 5.0%
DIE LINKE 2.8%
Rheinland-Pfalz in Wahlkreisen

In den 51 Wahlkreisen werden die Mandate aufgrund der Erststimme (Wahlkreisstimme) direkt vergeben. 50 Abgeordnete werden über die Zweitstimmen (Landesstimmen) ermittelt. Für die Wahl ist das Land in vier Bezirke mit insgesamt 51 Wahlkreisen eingeteilt.